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  1. Der Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit stellt keine Hilfeleistung in Steuersachen gemäß Steuerberatungsgesetz sondern lediglich eine Verschriftlichung von Allgemeinwissen dar. Bei Fragen zu Steuerdingen frag einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein. ↩︎